Die Baubehörde verlangt einen Schallnachweis, der Nachbar beschwert sich — oder Sie wollen vor dem Kauf wissen, ob Gerät und Standort passen. Wir rechnen es aus, für Wien und Niederösterreich, meist ohne Messung vor Ort.
Die Behörde verlangt mit der Einreichung oder nachträglich einen Nachweis, dass die Anlage beim Nachbarn den zulässigen Pegel einhält — bei Wärmepumpen, Split- und Klimageräten, Rückkühlern, Pool- und Lüftungsanlagen.
Das Gerät läuft schon und es gibt Ärger, vor allem nachts. Wir klären mit Rechnung oder Messung, ob der Grenzwert eingehalten ist — und was hilft, wenn nicht.
Welches Gerät, welcher Standort, braucht es eine Schallschutzhaube oder Wand? Wir rechnen zurück, wie laut das Gerät höchstens sein darf — bevor Sie bestellen.
Wien
Leitfaden „Schallschutz haustechnischer Anlagen“, Stadt Wien 2024
Niederösterreich
OIB-Richtlinie 5, Punkt 5 (NÖ Bautechnikverordnung)
Gerechnet nach der vereinfachten Formel des Wiener Leitfadens „Schallschutz haustechnischer Anlagen“ (2024). Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser — es wird nichts gesendet.
Ergebnis der Abschätzung
Abschätzung oder Nachweis?
Der Schnellcheck rechnet mit Ihren Angaben. Für die Behörde zählt, ob die Angaben stimmen: Beim Nachweis ab € 390,– prüfen wir die Widmung im Flächenwidmungsplan, den Abstand im Kataster, den richtigen Schallleistungspegel je Betriebsart und die Aufstellung — und Sie bekommen den fertigen Ergebnisbogen für die Einreichung. Ist es knapp oder ein Sonderfall, rechnen wir genau.
Nachweis anfragen — mit diesen AngabenEinfacher Fall
ab € 390,– netto
Ein Gerät in Wien, Nachweis nach dem Wiener Leitfaden mit Ergebnisbogen — ohne Besichtigung, aus Adresse, Plan und Datenblatt.
Mit Abschirmung & Varianten
ab € 990,– netto
Mehrere Geräte, Wände, Gebäude, Innenhof oder Niederösterreich (OIB-Richtlinie 5): Ausbreitung nach ÖNORM ISO 9613-2, Varianten für Standort, Gerät oder Schallschutzwand.
Gutachten
ab € 1.650,– netto
Wenn die Abschätzung nicht reicht, für Gewerbe oder Streitfälle: Beurteilung nach ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1, bei Bedarf mit Messung vor Ort.
Sie bekommen vorab ein Angebot. Ob die einfache Stufe reicht, sehen wir an Lageplan und Datenblatt.
Wir rechnen zurück, wie laut das Gerät an diesem Standort höchstens sein darf, und vergleichen Varianten: anderer Standort, leiseres Gerät, Schallschutzhaube, Wand oder Einhausung — jeweils mit ihrer Wirkung in dB.
Wir rechnen mit Lyzer Immission, selbst entwickelt und gegen die Prüfaufgaben der ISO/TR 17534-3 geprüft. Darum geht ein einfacher Fall schnell — und ein komplexer bleibt nachvollziehbar.
Im einfachen Wiener Fall ja. Der Leitfaden ist aber nur eine vereinfachte Abschätzung — bei Innenhof, Dachgeschoß, mehreren Geräten, Gebäuden dazwischen oder einem knappen Ergebnis lohnt sich die genaue Rechnung.
Im Datenblatt oder in der technischen Dokumentation des Herstellers, oft als LWA in dB(A). Achtung: nicht mit dem Schalldruckpegel in einem bestimmten Abstand verwechseln.
Für eine geplante Anlage meist nicht — die Prognose rechnet aus Datenblatt und Plan. Gemessen wird, wenn das Gerät schon läuft und es Beschwerden gibt, oder wenn die Behörde es verlangt.
Dann zeigen wir die Varianten, die ihn einhalten: Standort, Gerät, Haube, Wand. Oft reicht ein anderer Aufstellort oder der Verzicht auf den Nachtbetrieb.
Ja. Sie schicken uns Lageplan und Datenblatt, wir liefern den Nachweis für Ihren Kunden — auch für mehrere Projekte im Jahr.
Schicken Sie uns Adresse, Plan und Gerät — Sie bekommen eine Einschätzung und ein Angebot.