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Schallimmission / Wärmepumpe & Klimagerät

Wärmepumpe oder Klimagerät?
Der Lärmnachweis.

Die Baubehörde verlangt einen Schallnachweis, der Nachbar beschwert sich — oder Sie wollen vor dem Kauf wissen, ob Gerät und Standort passen. Wir rechnen es aus, für Wien und Niederösterreich, meist ohne Messung vor Ort.

Wann Sie einen Nachweis brauchen

Drei typische Situationen.

Bauverfahren

Die Behörde verlangt mit der Einreichung oder nachträglich einen Nachweis, dass die Anlage beim Nachbarn den zulässigen Pegel einhält — bei Wärmepumpen, Split- und Klimageräten, Rückkühlern, Pool- und Lüftungsanlagen.

Beschwerde vom Nachbarn

Das Gerät läuft schon und es gibt Ärger, vor allem nachts. Wir klären mit Rechnung oder Messung, ob der Grenzwert eingehalten ist — und was hilft, wenn nicht.

Vor dem Kauf

Welches Gerät, welcher Standort, braucht es eine Schallschutzhaube oder Wand? Wir rechnen zurück, wie laut das Gerät höchstens sein darf — bevor Sie bestellen.

Regeln

Wien und Niederösterreich rechnen verschieden.

Wien

Leitfaden „Schallschutz haustechnischer Anlagen“, Stadt Wien 2024

  • • Zulässiger Pegel aus der Flächenwidmung des Nachbargrundstücks, getrennt nach Tag, Abend und Nacht.
  • • Gerechnet wird aus der Schallleistung laut Datenblatt, dem Abstand zur Grundgrenze und der Aufstellung (frei, an der Wand, in der Ecke).
  • • Ergebnis ist ein Ergebnisbogen. Der Leitfaden ist ausdrücklich eine vereinfachte Abschätzung — bei Innenhöfen, Dachgeschoßen, mehreren Geräten oder knappen Ergebnissen braucht es mehr.

Niederösterreich

OIB-Richtlinie 5, Punkt 5 (NÖ Bautechnikverordnung)

  • • Feste Grenzwerte je Kategorie, getrennt nach Tag, Abend und Nacht.
  • • Zwei Bezugsorte: die Nachbargrundstücksgrenze und die Fenster anderer Wohnungen auf dem eigenen Grundstück.
  • • Mehrere Geräte auf einem Grundstück zählen als eine Anlage; ruhige Lagen wie Innenhöfe haben strengere Werte.
Schnellcheck Wien · Lyzer Immission

Passt Ihr Gerät? Eine erste Abschätzung.

Gerechnet nach der vereinfachten Formel des Wiener Leitfadens „Schallschutz haustechnischer Anlagen“ (2024). Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser — es wird nichts gesendet.

Aufstellung
Wand oder Ecke zählt, wenn sie näher als 3 m am Gerät ist.
Lage

Ergebnis der Abschätzung

Abschätzung oder Nachweis?

Der Schnellcheck rechnet mit Ihren Angaben. Für die Behörde zählt, ob die Angaben stimmen: Beim Nachweis ab € 390,– prüfen wir die Widmung im Flächenwidmungsplan, den Abstand im Kataster, den richtigen Schallleistungspegel je Betriebsart und die Aufstellung — und Sie bekommen den fertigen Ergebnisbogen für die Einreichung. Ist es knapp oder ein Sonderfall, rechnen wir genau.

Nachweis anfragen — mit diesen Angaben
Was es kostet

Drei Stufen — je nachdem, wie knapp es ist.

Einfacher Fall

ab € 390,– netto

Ein Gerät in Wien, Nachweis nach dem Wiener Leitfaden mit Ergebnisbogen — ohne Besichtigung, aus Adresse, Plan und Datenblatt.

Mit Abschirmung & Varianten

ab € 990,– netto

Mehrere Geräte, Wände, Gebäude, Innenhof oder Niederösterreich (OIB-Richtlinie 5): Ausbreitung nach ÖNORM ISO 9613-2, Varianten für Standort, Gerät oder Schallschutzwand.

Gutachten

ab € 1.650,– netto

Wenn die Abschätzung nicht reicht, für Gewerbe oder Streitfälle: Beurteilung nach ÖAL-Richtlinie 3 Blatt 1, bei Bedarf mit Messung vor Ort.

Sie bekommen vorab ein Angebot. Ob die einfache Stufe reicht, sehen wir an Lageplan und Datenblatt.

Was wir von Ihnen brauchen.

  • • Adresse — Baukörper, Widmung und Grundgrenzen holen wir in Wien selbst aus den offenen Daten der Stadt und dem Kataster
  • • Lageplan oder Einreichplan mit dem geplanten Standort
  • • Datenblatt des Geräts mit dem Schallleistungspegel LWA
  • • Fotos vom Aufstellort
  • • Ob das Gerät nachts läuft — die Nacht ist meist der strengste Zeitraum

Wenn es nicht passt

Wir rechnen zurück, wie laut das Gerät an diesem Standort höchstens sein darf, und vergleichen Varianten: anderer Standort, leiseres Gerät, Schallschutzhaube, Wand oder Einhausung — jeweils mit ihrer Wirkung in dB.

Unsere eigene Software

Wir rechnen mit Lyzer Immission, selbst entwickelt und gegen die Prüfaufgaben der ISO/TR 17534-3 geprüft. Darum geht ein einfacher Fall schnell — und ein komplexer bleibt nachvollziehbar.

Häufige Fragen

Kann mein Installateur den Ergebnisbogen nicht selbst ausfüllen?

Im einfachen Wiener Fall ja. Der Leitfaden ist aber nur eine vereinfachte Abschätzung — bei Innenhof, Dachgeschoß, mehreren Geräten, Gebäuden dazwischen oder einem knappen Ergebnis lohnt sich die genaue Rechnung.

Wo finde ich den Schallleistungspegel?

Im Datenblatt oder in der technischen Dokumentation des Herstellers, oft als LWA in dB(A). Achtung: nicht mit dem Schalldruckpegel in einem bestimmten Abstand verwechseln.

Brauche ich eine Messung?

Für eine geplante Anlage meist nicht — die Prognose rechnet aus Datenblatt und Plan. Gemessen wird, wenn das Gerät schon läuft und es Beschwerden gibt, oder wenn die Behörde es verlangt.

Was, wenn der Grenzwert überschritten wird?

Dann zeigen wir die Varianten, die ihn einhalten: Standort, Gerät, Haube, Wand. Oft reicht ein anderer Aufstellort oder der Verzicht auf den Nachtbetrieb.

Arbeiten Sie auch für Installateure und Planer?

Ja. Sie schicken uns Lageplan und Datenblatt, wir liefern den Nachweis für Ihren Kunden — auch für mehrere Projekte im Jahr.

Lageplan und Datenblatt?
Mehr brauchen wir oft nicht.

Schicken Sie uns Adresse, Plan und Gerät — Sie bekommen eine Einschätzung und ein Angebot.

location_on Dörfelstraße 9, 1120 Wien
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